Implenia/EBK: Laxey hat Offenlegungspflichten verletzt – Strafanzeige
Die Behörde wird deswegen beim Eidg. Finanzdepartement von Gesetzes wegen Strafanzeige wegen Verletzung des Börsengesetzes erstatten.
«Grosse Befriedigung» bei Implenia
Laxey hält rund 34% an Implenia. Der Baukonzern warf den Briten stets vor, die Beteiligung unter Umgehung der Meldepflichten heimlich aufgebaut zu haben. Die EBK gibt Implenia nun Recht. Implenia nahm die Verfügung der EBK «mit grosser Befriedigung» zur Kenntnis, wie es in einer ersten Reaktion hiess. Laxey habe bewusst die Offenlegungspflicht verletzt, um das Implenia-Paket zu künstlich niedrigen Preisen schnüren zu können. Damit habe Laxey die übrigen Aktionäre geschädigt.
Aktien ausgelagert
L axey habe die Implenia-Aktien de facto bei Gegenparteien ausgelagert («Parking») und sich deren jederzeitigen Abruf mittels so genannter Contracts for Difference (CFD) gesichert, hält die EBK in ihrer Feststellungsverfügung fest. Damit habe Laxey die potenzielle Kontrolle über die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte gehabt. Folglich seien die ausgelagerten Aktien Laxey zuzurechnen.
Bei einer solchen Strategie handelt es sich nach Ansicht der EBK um einen indirekten Aktienerwerb, welcher der Offenlegungspflicht unterliegt. Die EBK-Verfügung kann vor dem Bundesverwaltungsgericht und anschliessend vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Hohe Busse droht
Wie es in der Implenia-Mitteilung weiter hiess, drohen Laxey nun eine Busse von bis zu 250 Mio CHF und der mehrjährige Entzug der Stimmrechte auf den von Laxey gehaltenen Implenia-Aktien. Die EBK machte in ihrer Mitteilung keine Angaben zu den möglichen Folgen für Laxey. Laut Implenia-Mitteilung wird sich Laxey nun auch als Aktionär zurückziehen müssen. Der Baukonzern selber erwägt unter anderem eine Anzeige wegen vorsätzlicher Kursmanipulation.
Streit um Eintragung
Obwohl Laxey 34% an Implenia hält, sind die Briten nur mit 4,9% im Stimmrechtsregister eingetragen. Implenia begründet dies mit der «Lex Koller». Demnach dürfen ausländische Aktionäre maximal über 20% der Stimmrechte verfügen. Nach einer klaren Niederlage an der Aktionärsversammlung von Mitte Dezember reichte Laxey im Streit um die Eintragung der Stimmrechte gegen Implenia und deren Verwaltungsratspräsidenten eine Schadenersatz- und Veranwortlichkeitsklage ein. In dieser Zivilklage macht Laxey als «Folge der widerrechtlichen Verweigerung der Anerkennung der Stimmrechte» einen Schaden von mindestens 20,5 Mio CHF geltend.
Übernahmeofferte
Nachdem Laxey die Schwelle von einem Drittel überschritten hatte, musste die Gesellschaft ein Übernahmeangebot machen. Laxey offerierte 33,23 CHF je Aktie, was Implenia als «Witz» erachtet. Es handle sich um ein «Scheinangebot». Laxey wolle günstig weitere Aktien erwerben könne, um diese mit einem möglichst hohen Gewinn weiterzuverkaufen. Am Montag schlossen Implenia-Aktien bei 33,15 CHF und damit unter dem Laxey-Angebot. (awp/mc/pg)