Unilabs: Capio-Angebot entspricht Gesetz – Mindestpreisbedingung erfüllt

Die Übernahmekommission (UEK) hat laut einer Empfehlung vom 6. Oktober, die am (heutigen) Donnerstag veröffentlicht wurde, auch festgestellt, dass die Mindestpreisberechnung erfüllt ist. Für die Mindestpreisberechnung gilt laut UEK ein Referenzpreis von 71,50 CHF für die Unilabs-Inhaberaktien und 35,75 CHF für die Namenaktien. Gemäss Gesetz darf der Angebotspreis höchstens 25% unter dem höchsten Preis liegen, den der Anbieter in den letzten zwölf Monaten für Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft bezahlt hat. Daraus ergibt sich ein Mindest-Angebotspreis von 53,65 CHF (aufgerundet) pro Unilabs-Inhaberaktie und 26,85 CHF pro Namenaktie. Die Angebotspreise von 57,50 CHF pro Unilabs-Inhaberaktie und 28,75 CHF pro Namenaktie lägen über den Mindest-Angebotspreisen und seien somit zulässig, stellt die UEK fest.


Rote Köpfe bei den Minderheitsaktionären
Der Verkauf von Unilabs sorgt seit der Ankündigung für rote Köpfe bei den Minderheitsaktionären, weil sich diese bezüglich Preis benachteiligt fühlen. Vier Finanzgesellschaften verlangen denn auch eine ausserordentliche Generalversammlung; zusammen vereinigten GoldenPeaks Capital, Fincapital, JO Hambro und Susquehanna Ireland rund 13% des Unilabs-Aktienkapitals und rund 10,5% der Stimmen.


Bankenkommission EBK involviert
Auch die Eidgenössische Bankenkommission EBK ist involviert. Sie klärt derzeit den verfahrensrechtliche Status der Minderheitsaktionäre ab und befasst sich mit ihren Anträgen. U.a. fordern diese, das Angebot sei wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes der Aktionäre als unzulässig zu erklären. Deshalb sei vorliegend nicht im Detail darauf einzugehen, meint die UEK in ihrer Empfehlung. Das vor der EBK pendente Verfahren rechtfertige keine Verzögerung der vorliegenden Empfehlung, da ein grosses Interesse des Marktes an deren raschen Abgabe bestehe.


Das Angebot von Capio an Unilabs läuft seit dem vergangenen Dienstag (9. Oktober).

Schreibe einen Kommentar