CH-Rauchverbot: Ausnahmebewilligung für Restaurants und Nachtclubs

Der Nationalrat stimmte einem bürgerlichen Minderheitsantrag mit 95 zu 77 Stimmen zu, der eine Lockerung des Verbots vorsieht. Demnach werden Gastbetriebe und Nachtlokale die Möglichkeit erhalten, eine Ausnahmebewilligung als «Raucherbetrieb» zu beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist. Kommissionssprecherin Ruth Humbel Näf (CVP/AG) argumentierte vergeblich, es müssten für alle gleich lange Spiesse gelten. Mit solchen Ausnahmen werde das Gesetz teilweise unterlaufen. (awp/mc/gh)

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