Swisscanto: Pensionskassen von Finanzmarkt-Turbulenzen kaum betroffen
Dies zeigt der von AWP/Complementa erhobene Risiko Check-up. Dabei weisen die Kassen im Beitragsprimat einen gewichteten Deckungsgrad von 113,1% und jene im Leistungsprimat einen Wert von 105,5% auf. Aufgeteilt nach öffentlich- und privatrechtlichen Pensionskassen lauteten die Werte auf 99,7% respektive 117,3%. An der Umfrage haben 501 Pensionskassen, die ein Gesamtkapital von 391,5 Mrd CHF vertreten, teilgenommen. Somit umfasst die Studie rund 72% des Gesamtkapitals der selbstständigen Vorsorgeeinrichtungen.
Finanzmarktturbulenzen nicht Besorgnis erregend
Die Subprime-Krise und die entsprechenden Turbulenzen an den Finanzmärkten seien für die Schweizer Pensionskassen nicht Besorgnis erregend, da diese nur selten in CDO oder Mortgage Backed Securities investiert seien, erklärte Michael Brandenberger, CEO der Complementa Investment Controlling AG, am Mittwoch am Swisscanto-Mediengespräch. Bis Ende August haben sich die Deckungsgrade aller Kassen nur leicht auf 109,0% rückläufig entwickelt.
«Non-Event»
Auch Peter Bänziger, Leiter Asset Management und Institutionelle Kunden der Swisscanto-Gruppe, entwarnt: «Die Subprime-Krise ist für die Pensionskassen in der Schweiz ein Non-Event.» Die Kassen seien höchstens leicht von Markteffekten betroffen, die aber keinen Crash darstellten. Vielmehr handle es sich um eine ’normale› Korrektur.
Erholungsrally an den Aktienmärkten sehr wahrscheinlich?
Die Erfahrung habe gezeigt, dass nach einem sogenannten Liquidity-Crunch eine Erholungsrally an den Aktienmärkten sehr wahrscheinlich sei, so Bänziger weiter. Er sieht das Erholungspotential bei den Aktien zwischen 5 und 10%. Die Eckpunkte der Swisscanto Anlagestrategie lauten wie folgt: Aktien leicht übergewichten, Anleihen leicht untergewichten. Dabei seien die teurer gewordenen kleinkapitalisierten Werte zu untergewichten und Bluechips zu favorisieren. Auch seien Wandelanleihen aufgrund des Volatilitätsanstiegs weniger interessant geworden und internationale Immobilien-Aktien überbewertet.
Umwandlungssatz weiter umstritten
Nach wie vor ein heiss diskutiertes Thema bleibt die Festlegung des Umwandlungssatzes. «Es muss das Ziel sein, einen versicherungstechnisch möglichst korrekten Umwandlungssatz zu definieren», erklärte Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorgeberatung der Swisscanto Gruppe, in seinem Referat. Solidaritäten in der beruflichen Vorsorge seien bei den Risikoleistungen, aber nicht im Sparbereich gewünscht.
Auch Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP), sieht die Gefahr einer Umverteilung der Aktiven zugunsten der Rentner. «Da die den Umwandlungssatz bestimmenden Faktoren – Lebenserwartung und technische Verzinsung – nicht mehr der Realität entsprechen, erleiden die Vorsorgeeinrichtungen bei jeder Pensionierung einen Verlust», sagte Konrad.
Aufteilung in Grund- und Bonusrente vorgeschlagen
Die Vorschläge für die Behandlung des Umwandlungssatzes von Swisscanto und ASIP zielen in die gleiche Richtung. Der Satz könnte in eine Grund- und Bonusrente aufgeteilt werden. Während die Grundrente von der Vorsorgeeinrichtung den Versicherten garantiert wird, wird die Bonusrente nach gewissen Bestimmungen variabel ausbezahlt. So könnte die Bezahlung der variablen Komponente beispielsweise bei einer Sanierung vorübergehend ausfallen. Den Vorteil sieht Simeon darin, dass nicht nur die Aktiven eine Sanierung mitfinanzieren müssten, sondern auch die Rentner. Der Vorschlag sei allerdings noch kaum in die politischen Diskussionen eingeflossen und stelle einen Lösungsansatz dar, dessen Umsetzung man langfristig anstrebe, sagte Simeon.
Auch der wichtige Parameter Mindestzinssatz müsse nach klaren Kriterien bestimmt werden, so Hanspeter Konrad. Der für die Verzinsung der BVG-Altersguthaben massgebende Zins müsse variabel, marktkonform, transparent und planbar sein. Konrad plädiert sogar dafür, dass der BVG-Mindestzins ganz fallen gelassen werden soll. «Es braucht keinen Mindestzins mehr. Die Verzinsung kann durch das Zuführen von Überschüssen an die Versicherten abgelöst werden.» (awp/mc/pg)
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