CH: Zug reduziert Vermögenssteuer und erhöht Abzüge

Erst im Oktober 2006 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zug eine Revision des Steuergesetzes beschlossen, die Anfang 2007 in Kraft trat. Jetzt befasst sich der Kantonsrat mit einer neuen Runde im Steuerwettbewerb.


Mindereinnahmen von 8,8 Mio CHF
Nehmen die vorgeschlagenen Änderungen die politische Hürde, werden sie auf 2009 umgesetzt. Für den Kanton ergeben sich daraus vorerst Mindereinnahmen von 8,8 Mio CHF; in den Jahren 2010 bis 2014 erhöhen sie sich um je 1,1 Mio CHF. Für die Gemeinden werden die Mindereinnahmen auf 7,0 Mio CHF geschätzt.


Vermögenssteuer auf 2,25 Promille reduzieren
Unter anderem soll die Vermögenssteuer von heute 2,5 Promille per 2009 auf 2,25 Promille reduziert werden. In weiteren jährlichen Schritten soll der Maximalsteuersatz bis 2014 auf 2,0 Promille sinken. Zudem sollen die Sozialabzüge auf dem Vermögen bei Verheirateten von 166’000 auf 200 000 CHF und bei den andern von 83’000 auf 100’000 CHF erhöht werden. Für minderjährige Kinder kann neu ein Abzug von 50’000 CHF geltend gemacht werden.


Reineinkommensgrenze für den Mieterabzug
Für den Mieterabzug gilt eine neue Reineinkommensgrenze: Bisher lag sie bei 50’000 CHF, neu sind es 70’000 CHF.


Wirtschaftliche Doppelbelastung auf Aktionärseinkünften
Mit Blick auf die Entwicklung in anderen Kantonen beantragt die Regierung ferner, die wirtschaftliche Doppelbelastung auf Aktionärseinkünften mit 50 statt wie bisher nur mit 30 Prozent zu mildern. Für das Vermögen soll die Milderung neu 40 statt 30 Prozent betragen.


Auch minime Erhöhungen geplant
Neben diesen Steuersenkungen gibt es auch minime Erhöhungen. Bei Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften soll auf den unteren Gewinnsteuersatz verzichtet und generell der obere von 7 Prozent gelten. Schliesslich soll der Quellensteuertarif für Vergütungen an ausländische Gesellschaftsorgane leicht angehoben werden. (awp/mc/ab)

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