Nur qualitativ gute Masterstudiengänge an CH-Fachhochschulen vom Bund zugelassen

Um einen Masterstudiengang anbieten zu können, muss eine FH über herausragende Forschungskompetenzen verfügen, wie das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am Montag mitteilten.


Praxisbezug muss bestehen
Studiengänge müssen sowohl von Studierenden wie auch vom Arbeitsmarkt nachgefragt werden, deshalb muss ein Praxisbezug bestehen. Zudem muss ein Studiengang in die Gesamtstrategie der Fachhochschule passen und mindestens 30 Studierende pro Jahrgang anziehen.


Vereinbarung tritt am 1. Oktober in Kraft
Die gemeinsamen Kriterien des Bundes und der Kantone wurden in einer Vereinbarung festgelegt, die am 1. Oktober in Kraft tritt bis Ende 2011 gilt. Beim Bund liegen 86 Dossiers, die nun geprüft werden. Erste Studiengänge könnten im Herbst 2008 beginnen. (awp/mc/gh)

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