Swissair-Pleite: Privilegierte Forderungen der Gläubiger gedeckt
In der Swissair-Nachlassliquidation stehe nun fest, dass die zugelassenen privilegierten Forderungen vollständig gedeckt sind, schreibt Liquidator Karl Wüthrich in einem am Samstag veröffentlichten Zirkular. Damit erhalten die Gläubiger der ersten und zweiten Klasse – das sind vor allem die ehemaligen Angestellten und die Sozialversicherungen – eine 100-prozentige Nachlassdividende.
177 Klagen von Gläubigern erster Klasse hängig
Noch sind 177 Klagen von Gläubigern erster Klasse über insgesamt 30,6 Mio CHF hängig. Eine Klage wurde anerkannt, drei erledigten sich durch Rückzug. Darunter befindet sich auch jene der Allgemeinen Pensionskasse (APK) der SAirGroup über 676,4 Mio CHF. Die APK zog aufgrund eines Bundesgerichtsurteils die Klage zurück. Da die privilegierten Forderungen nun vollständig gedeckt seien, sei eine der Voraussetzungen für die Auszahlung dieser Forderung gegeben, hält Liquidator Wüthrich in seinem Zirkular fest.
Forderungen in der Höhe von rund 3 Mrd CHF zugelassen
Von den Ansprüchen der Gläubiger der dritten Klasse sind bislang Forderungen in der Höhe von rund 3 Mrd CHF zugelassen. Laut Liquidator ergibt sich daraus eine Nachlassdividende von maximal 10,4%, sofern alle eingereichten Kollokationsklagen abgewehrt werden können und nur 60% der ausgesetzten Forderungen anerkannt werden müssen. Im schlechtesten Fall beläuft sich die Nachlassdividende für Drittklass-Gläubiger auf 2,9%. Voraussetzung dafür wären die Gutheissung aller Klagen und die Anerkennung aller ausgesetzten Forderungen. Noch sind 44 Klagen über 8,3 Mrd CHF beim Bezirksgericht Bülach hängig. Ursprünglich angemeldet wurden Forderungen über 27,3 Mrd CHF.
Liquidator prüft Abschlagszahlung
Der Liquidator werde nun prüfen, ob eine erste Abschlagszahlung auf den Forderungen der dritten Klasse gemacht werden kann. Dem Gläubigeraussschuss werde «in nächster Zeit» ein entsprechender Antrag unterbreitet, schreibt Wüthrich im Zirkular. Über Umfang und Zeitpunkt einer solchen Zahlung werde spätestens im Herbst informiert.
Weitere Aktiven verwertet
Im Liquidationsverfahren konnten zudem weitere Aktiven verwertet werden, wie es im Zirkular heisst. So wurden in Hongkong mehrere Liegenschaften verkauft. Auch die Beteiligung an der Polygon-Gruppe, über die die Swissair einen Teil ihrer Versicherungsrisiken abwickelte, konnte verkauft werden.
Unterschiedlich weit fortgeschritten
Die Nachlassverfahren der ehemaligen Swissair-Gesellschaften sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Gläubiger der Flightlease hatten bereits Ende 2005 erste Zahlungen erhalten. Bei SAirLines erhielten die Geschädigten im Juni eine Abschlagszahlung. Die Gläubiger der SAir-Group werden ertmals Geld aus dem Nachlass erhalten. Die anerkannten privilegierten Forderungen der 1. und 2. Klasse werden vollständig ausbezahlt. Die Drittklassgläubiger sollen im November eine erste Abschlagzahlung erhalten.
Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen
Keine Neuigkeiten gab es zu den drei Zivilprozessen, welche der Liquidator gegen die Swissair-Verantwortlichen angestrengt hat. Im Strafprozess waren 19 Verantwortungträger im Juni vom Bezirksgericht Bülach vollumfänglich freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen, hat aber noch nicht entschieden, welche Punkte sie weiterziehen will. (awp/mc/gh)