SWX: Verweis gegen OC Oerlikon wegen Verletzung der Publizitätsvorschriften
Anlässlich von Investorenmeetings am 17. und 18. Januar 2006 habe die Gesellschaft Aussagen über die noch nicht veröffentlichten Finanzzahlen des 4. Quartals 2005 gemacht. Gegen den in der Folge erteilten Verweis habe OC Oerlikon dann Beschwerde bei der Disziplinarkommission der SWX erhoben, heisst es in der Meldung. Die Disziplinarkommission habe die Beschwerde jedoch abgewiesen, den Entscheid des Ausschusses bestätigt und einen Verweis mit Publikation der Sanktion angeordnet. (awp/mc/gh)