SWISSAIR-Prozess: Staatsanwaltschaft: Umfang der Berufung noch nicht bestimmt
«Wir müssen die Urteilsbegründungen zuerst lesen und analysieren», sagte der Leitende Staatsanwalt Christian Weber am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die sehr umfangreichen Urteile seien erst am vergangenen Freitag eingetroffen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte eine Woche nach der Verkündigung der mündlichen Urteile am 7. Juni durch das Bezirksgericht mitgeteilt, die Freisprüche für alle 19 Angeklagten im Swissair-Prozess nicht hinnehmen zu wollen.
Nach der Analyse der schriftlichen Urteilsbegründungen entscheiden
Über die einzelnen Punkte der Berufung wollte sie erst nach der Analyse der schriftlichen Urteilsbegründungen entscheiden. Dazu hat die Staatsanwaltschaft nun eine Frist von 20 Tagen, die nach Ende der Gerichtsferien am 20. August zu laufen beginnt. In dieser Zeit kann sie die angemeldeten Berufungen auch einschränken oder gar ganz zurückziehen.
Rekurs von drei weiteren Parteien
Neben der Staatsanwaltschaft haben drei weitere Parteien gegen die Freisprüche Rekurs eingelegt. Es handelt sich um den Kanton Neuenburg, den Staat Belgien und die belgische Staatsholding Société fédérale d`investissements. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft richtet sich die Berufung der drei Zivilkläger aber nur gegen einen Teil der Urteile des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht Bülach hatte am 7. Juni alle Angeklagten von den Vorwürfen der Gläubigerschädigung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft, der Gläubigerbevorzugung und der Urkundenfälschung freigesprochen. Die Anklage hatte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 28 Monaten sowie hohe Geldstrafen verlangt. (awp/mc/gh)