Lex Koller soll aufgehoben werden – Investitionen erwartet
Dazu hat er am Mittwoch zwei Botschaften ans Parlament überwiesen. Der Bundesrat sieht keine Gefahr mehr, dass der einheimische Boden übermässig in ausländische Hand gerät. Eine echte Überfremdungsgefahr bestehe nicht. Schon in den letzten Jahren waren die Einschränkungen in mehreren Schritten gelockert worden.
Ausbau des Mietwohnungs-Angebot erwartet
Künftig sollen Ausländer ganz ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz erwerben können. Der Bundesrat erwartet, dass das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen dank ausländischer Investitionen in den Wohnungsbau vergrössert wird. Er hält es auch für möglich, dass dadurch auch die Bauland-Preise steigen.
Zweitwohnungsbau eindämmen
Das grössere Problem sieht der Bundesrat aber in einer Steigerung der ohnehin schon grossen Nachfrage nach Zweitwohnungen in Tourismusregionen. Er befürchtet, dass dadurch ein unerwünschter Bauboom ausgelöst werden könnte. Weil dies aber nicht davon abhängig ist, ob sich die Ferienwohnung in schweizerischen oder in ausländischen Händen befindet, schlägt die Regierung flankierende Massnahmen im Raumplanungsgesetz vor.
In ihren Richtplänen müssen die Kantone künftig jene Gebiete bezeichnen, in welchen ein ausgewogenes Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen sichergestellt werden muss. Die dafür notwendigen Massnahmen sollen innerhalb von drei Jahren ausgearbeitet und umgesetzt werden. Erst dann soll die Lex Koller aufgehoben werden. Mit dieser Lösung will der Bundesrat den Kantonen ermöglichen, den jeweiligen Gegebenheiten angepasste Lösungen zu finden. Die Aufnahme der Zweitwohnungsproblematik in die Richtpläne erlaube zudem eine Koordination in und zwischen den Kantonen. (awp/mc/pg)