EBK: Neue Offenlegungspflichten – Durchsetzungsprobleme bleiben

Für EBK-Direktor Daniel Zuberbühler geht es «um die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes», wie er im Interview mit der «Finanz und Wirtschaft» (FuW, Ausgabe 30.06.) sagt. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) entscheide nicht, «ob Finanzinvestoren gut oder schlecht sind».


Börsenverordnung auf dringendem Weg angepasst
Aber die EBK habe die Kritik an der Durchsetzung der Regeln aufgenommen und «einen Zacken zugelegt». Die Börsenverordnung wurde auf dringendem Weg angepasst. Zuberbühler betont aber, dass auch mit verschärften Regeln «das Problem der Durchsetzung» bleibe.


Aktien und Optionen müssen addiert werden
Mit der revidierten EBK-Börsenverordnung sind Aktien und Optionen für die Berechnung der meldepflichtigen Schwellenwerte zu addieren. Bisher waren diese bei einer Beteiligung von weniger als fünf Prozent von der Meldepflicht ausgenommen. Eingeführt wird zudem die Meldepflicht für Cash-Settlement-Optionen.


Lücken im Börsengesetz schliessen
Damit will die EBK Lücken im Börsengesetz schliessen, das vom Parlament ebenfalls revidiert wird. Künftig sollen heimliche Übernahmen, wie bei Sulzer oder Saurer geschehen, verhindert werden.


Senkung der Meldeschwelle auf 3 Prozent
Die angestrebte Senkung der Meldeschwelle auf 3%, welche voraussichtlich im Dezember in Kraft treten wird, führt nach Ansicht von Zuberbühler zu einer Flut von neuen Beteiligungsmeldungen. Auch bestehende Beteiligungen, welche über dieser Marke liegen, müssten dann nachträglich gemeldet werden.


Der Fall ZKB und Sulzer
Im Fall Zürcher Kantonalbank (ZKB) und Sulzer wurden drei Banken von der EBK durchsucht. Damit habe die EBK auch deutlich machen wollen, «wie ernst es uns ist», sagt Zuberbühler im Interview weiter. Im Zuge der Ermittlungen zur Rolle der ZKB bei der Übernahme von Sulzer stiess die EBK auch auf private Deals des mittlerweile zurückgetretenen ZKB-Chefs Hans Vögeli. Zuberbühler war «entsetzt und enttäuscht», als Vögelis private Transaktionen aufflogen. (awp/mc/ab)

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