SHL: Versorgungsvertrag für die deutsche Tochter PHTS
Im Rahmen dieses Abkommens würden Hausärzte, Fachärzte und Spitäler in Schleswig-Holstein Patienten mit chronischen Herzleiden für die Versorgung mit telemedizinischen Leistungen an PHTS verweisen, teilte SHL am Montag mit. Diese Regelung gelte für alle Versicherten der öffentlichen Krankenkasse IKK Nord und IKK-Dienst.
Partner des Versorgungsabkommen mit PHTS Telemedizin sind u.a. IKK Nord, IKK-Direkt, Deutscher Hausärzteverband, Landesverband Schleswig-Holstein, Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein eG, 4K-Verbund der Kliniken Medizinisches Zentrum Klinikum Itzehoe, Westküstenkliniken Heide und Brunsbüttel gGmbH, FEK Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster GmbH, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Kiel und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Lübeck. (awp/mc/pg)