Cablecom: Weko schliesst Untersuchung wegen Teleclub-Programm ab
Ihre Bedenken seien ausgeräumt, hiess es am Mittwoch. Das Verfahren sei am Montag beendet worden, schreibt die Aufsichtsbehörde in ihrer Mitteilung. Die Wettbewerbskommission (Weko) war im April 2002 aufgrund einer Beschwerde von Teleclub gegen Cablecom aktiv geworden.
Teleclub nur über ihr Cablecom-Netz verbreiten
Anstoss für die Beschwerde waren die Forderungen, welche die Kabelnetzbetreiberin Cablecom für die Übertragung des digitalen Programms von Teleclub gestellt hatte. Cablecom wollte Teleclub nur über ihr Netz verbreiten, wenn dafür die Cablecom-Empfangsboxen verwendet würden. Die Kundenverwaltung sollte zudem an die Cablecom abgegeben werden.
Teleclub- Programm bedingungslos verbreiten
Die Weko entschied im September 2002 zugunsten von Teleclub und zwang Cablecom mittels vorsorglichen Massnahmen, das Teleclub- Programm bedingungslos zu verbreiten. Cablecom missbrauche mit grosser Wahrscheinlichkeit ihre marktbeherschende Stellung, begründete die Weko damals den Entscheid.
Eingung setzte dem Rechtsstreit ein Ende