Stromversorgungsgesetz: NR stimmt Einigungsantrag zu
Der Nationalrat stimmte am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz mit 123 zu 31 Stimmen zu. Der Ständerat dürfte ihm am Donnerstag folgen, hat er sich doch bei der wichtigsten Differenz – dem Festhalten an einer zweistufigen Liberalisierung – gegen den Nationalrat durchgesetzt.
Referendum droht
Fundamentalopposition kündigte die SVP an. Die Marktöffnung sei auf halbem Wege stecken geblieben, sagte ihr Sprecher, der Zürcher Robert Keller. Mit der Verteuerung des Stroms zu Gunsten der erneuerbaren Energien um 320 Mio pro Jahr oder 10 Mrd bis 2030 werde eine gigantische Bürokratie aufgebaut.
Die äusserste Linke will alles unternehmen, um ein Referendum zu Stande zu bringen. Das Stromversorgungsgesetz sei ein «neoliberaler Klon» des in der Abstimmung vom 22. September 2002 gescheiterten Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG), sagte Pierre Vanek (A gauche toute/GE). Es widerspreche deshalb dem Volkswillen.
Liberalisierung in zwei Etappen
Schon lange einig waren sich die beiden Räte, den Strommarkt in zwei Etappen zu liberalisieren: zuerst für Grosskunden mit einem Verbrauch von über 100 Megawattstunden und erst nach fünf Jahren für Gewerbebetriebe und Haushalte. Die zweite Etappe ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Etappierung wollte der Nationalrat auf Antrag der SVP aufbrechen. Kleinfirmen sollten sich zusammenschliessen, um die Schwelle von 100 Megawattstunden zu überschreiten und so wie Grosskunden den sofortigen Zutritt zum Markt zu erhalten. Dies wird nun aus Angst vor einem Referendum fallengelassen.
Auch kein Streitpunkt mehr war, dass zur Förderung erneuerbarer Energien die Stromkunden einen Zuschlag von 0,6 Kilowattstunden zahlen müssen. Eine Differenz bestand darin, ob für Bundesprogramme zur Energieeffizienz von den 320 Mio deren 16 Mio abgezweigt werden sollen. Hier fügte sich der Ständerat, der die Sparprogramme den Kantonen überlassen wollte, dem Nationalrat. Er verzichtete auch auf die Verpflichtung für die Strombranche, bei Umstrukturierungen, welche die Marktöffnung erheischt, Weiterbildungs-, Umschulungs-und Vermittlungsprogramme anbieten zu müssen.
Der Einigungskonferenz gehören je 13 Mitglieder der zuständigen Ratskommissionen an. Würde der Ständerat den Einigungsantrag ablehnen, fiele das Stromversorgungsgesetz ausser Abschied und Traktanden. (awp/mc/pg)