Comedia muss Viscom wegen Streik in Tamedia-Druckerei keinen Schadenersatz zahlen
Eine Schadenersatzforderung des Unternehmerverbands Viscom ist ohne Erfolg geblieben. Das Schiedsgericht der grafischen Industrie habe eine Klage von Viscom gegen Comedia abgewiesen, teilte die Mediengewerkschaft am Montag mit. Gemäss dem Gericht könne ein Unternehmerverband für seine Mitglieder keine Schadenersatzforderung geltend machen.
Schadenersatz von 147’000 CHF
Im Namen von Tamedia forderte Viscom einen Schadenersatz von 147’000 CHF, weil Comedia einen Streik in der Zürcher Akzidenz- Rollenoffset-Druckerei (ARO) unterstützt hatte. Dadurch verzögerte sich die Auslieferung des Magazins ‹Facts› um einen Tag. Der Protest hatte sich gegen den Abbau von 30 Stellen gerichtet.
Nur eine Zuständigkeitsfrage
Martin Kuhn, Leiter Kommunikation von Viscom, zeigte sich auf Anfrage enttäuscht über das Urteil des Schiedsgerichts. Er betonte aber, dass das Gericht lediglich über eine Zuständigkeitsfrage entschieden habe. Die Schadenersatzforderung sei nicht vom Tisch.
Klage bei einem Zivilgericht einreichen?
Dies bedeutet, dass es Sache der Tamedia ist, den Schadenersatz geltend zu machen. Laut ihrem Mediensprecher Christoph Zimmer behält sich die Tamedia eigene rechtliche Schritte vor. Geprüft wird zum Beispiel, die Klage bei einem Zivilgericht einzureichen. Zimmer äusserte Bedauern über den Entscheid des Schiedsgerichts. Auch weil dasselbe Gericht den Druckerei-Streik als Verletzung der Friedenspflicht und damit als illegal bezeichnet hatte. (awp/mc/th)