Weko büsst Swisscom Mobile mit 333 Mio CHF
Die Swisscom habe vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 Durchstellungsgebühren (so genannte Terminierungsgebühren) von 33,5 Rappen verlangt, gab die Wettbewerbskommission (Weko) am Freitag bekannt. Diese seien unangemessen hoch gewesen, womit die Swisscom gegen das Kartellgesetz verstossen habe. Die Zeche hätten schliesslich die Endkunden zahlen müssen.
Swisscom wird Busse anfechten
Die Swisscom weist die Sanktion der Weko zurück. «Wir denken, dass wir keine marktbeherrschende Stellung bei den Terminierungsgebühren haben», sagte Swisscom-Sprecher Carsten Roetz auf Anfrage. Die Swisscom werde die Busse bis vor Bundesgericht anfechten.
Marktbeherrschende Stellung gar nicht möglich
Eine marktbeherrschende Stellung bei den Terminierungsgebühren sei wegen der Marktkonstellation gar nicht möglich, sagte Roetz. Die Swisscom habe seit Jahren die tiefsten Durchleitungsgebühren aller Schweizer Mobilfunkanbieter und erziele daraus gegenüber den Wettbewerbern keine Vorteile.
Nettozahlungen an Sunrise und Orange
Vielmehr leiste der grösste Schweizer Telekomkonzern seit Jahren Nettozahlungen an Sunrise und Orange, weil die Swisscom tiefere Preise habe und wegen der höheren Kundenzahl mehr Gespräche von ihrem Netz zur Konkurrenz abgingen als umgekehrt.
Widerspruch zum europäischen Umfeld
Zudem beurteile die Weko nur die Swisscom als marktbeherrschend, was im Widerspruch zur Einschätzung im europäischen Umfeld stehe. Dort seien entweder alle oder kein Mobilfunkanbieter als marktbeherrschend klassifiziert worden.
Sanktion sei nicht vorhersehbar gewesen
Die Beurteilung der Wettbewerbshüter stehe auch im Widerspruch zum eigenen Weko-Gutachten vom vergangenen November, das auch Sunrise und Orange als marktbeherrschend beurteile. Die Swisscom habe überdies nie abschätzen können, welches Preisniveau die Weko als nicht diskriminierend betrachte. Deshalb sei eine Sanktion nicht statthaft, weil sie nicht vorhersehbar gewesen sei.
Busse war ursprünglich noch höher
Die Busse von 333,37 Mio CHF ist erst die zweite und gleichzeitig die höchste Busse, die die Wettbewerbshüter wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz verhängt haben, das auf den 1. April 2004 in Kraft trat. Ursprünglich hätte die Sanktion gegen die Swisscom noch viel höher ausfallen sollen. In ihrem ersten Entwurf hatten die Wettbewerbshüter der Swisscom mit einer Busse von 489 Mio CHF gedroht.
Unique wurde auch schon zur Kasse gebeten
Zuvor hatte die Weko lediglich die Betreiberin des Flughafens Zürich Unique wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung beim Flughafen-Parking mit 101’000 CHF zur Kasse gebeten. (awp/mc/ab)