YouTube-Gründer und Investmentfirma Sequoia sahnen ab

Die Firmengründer waren über Nacht zu Multimillionären geworden. In Unterlagen, die bei der amerikanischen Wertpapier- und Börsenbehörde SEC eingereicht wurden, ist jetzt präzisiert worden, wieviel Geld die YouTube-Hauptakteure bei dem Verkauf ihres Unternehmens erhalten hatten.

Unternehmenschef Chad Hurley: 345 Mio Dollar in Google-Aktien
So bekam YouTube-Mitbegründer und Unternehmenschef Chad Hurley 694.087 Google-Aktien und weitere 41.232 Google-Anteile in einen Treuhandfond. Sie waren zum Google-Schlusskurs von 470,01 Dollar am Mittwoch insgesamt 345 Millionen Dollar wert, wie die «New York Times» am Donnerstag in ihrer Onlineausgabe berichtete.

Steven Chen: Google-Aktien im Wert von 326 Mio Dollar
Steven Chen, ein anderer YouTube-Gründer, bekam Google-Aktien im Gesamtwert von 326 Millionen Dollar. Der dritte Firmengründer, Jawed Karim, der das Unternehmen früh verlassen hatte, erhielt demnach immerhin noch Google-Aktien im Wert von 64 Millionen Dollar.

Sequoia Capital: 442 Mio Dollar in Google Aktien
Die Investmentfirma Sequoia Capital, ein früher YouTube-Geldgeber, erhielt Google-Aktien im Wert von 442 Millionen Dollar. Viele der anderen frühen YouTube-Mitarbeiter hielten tausende von Google-Aktien und sind damit ebenfalls reich geworden.

Grösster Kauf von Google
YouTube war mit nur rund 70 Mitarbeitern weniger als zwei Jahre nach der Firmengründung vom führenden Internet-Suchmaschinenbetreiber Google gekauft worden. Der Kauf von YouTube war der grösste, den Google je vorgenommen hatte. Er brachte dem Unternehmen eine Spitzenposition im rasch wachsenden Online-Video-Bereich.

Drohende Klagen wegen urheberrechtlich geschützten Materials
Allerdings könnten Google auch Klagen von Filmstudios und anderen Firmen drohen, da die YouTube-Nutzer nach wie vor massenhaft urheberrechtlich geschütztes Material ins Netz stellen. Vergangene Woche hatte der Medienkonzern Viacom (MTV, Nickelodeon, Comedy Central) verlangt, dass YouTube mehr als 100.000 Video-Clips entfernt. Nach geltenden Regelungen müssen die Medienunternehmen selbst das Entfernen ihres Materials einfordern. (awp/mc/ar)

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