CH-Pauschalbesteuerung: Steuerliche Belastung soll verdoppelt werden

Ziel sei es, den durchschnittlichen Steuerertrag pro Kopf aus Pauschalabkommen von heute rund 75’000 CHF auf rund 150’000 CHF zu erhöhen, bestätigte Kurt Stalder, Sekretär der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), am Montag Berichte der «NZZ am Sonntag» und der «SonntagsZeitung».


Grundsatzentscheid über  Leitlinien
Am kommenden Freitag fällt die FDK erst einen Grundsatzentscheid darüber, ob Leitlinien für die Kantone ausgearbeitet werden sollen. Stimmen die Finanzdirektoren dem zu, werden die Richtlinien im Detail ausgearbeitet. Diese wären für die Kantone aber nicht bindend, sagte Stalder weiter. Rechtlich verpflichtend sei nur ein Konkordat, dem dann aber alle 26 Kantone beitreten müssten, oder ein Bundesgesetz. Eine Regelung auf Bundesebene wolle die FDK jedoch nicht, um die kantonale Steuerhoheit zu wahren.


Steuererträge aus der Pauschalbesteuerung verdoppeln
Das postulierte Ziel, die Steuererträge aus der Pauschalbesteuerung zu verdoppeln, könnte laut Stalder auf verschiedenen Wegen erreicht werden. So könne neu der Eigenmietwert des Wohnsitzes eines reichen Ausländers mit 10 statt wie bisher mit 5 multipliziert werden, um das steuerbare Einkommen zu berechnen. Bei der so genannten Pauschalbesteuerung oder Besteuerung nach Aufwand ist nämlich der Lebensunterhalt und nicht das Einkommen Bemessungsgrundlage für die Steuern. Aus diesem Grund dürfen Ausländer mit einem Pauschalbesteuerungsabkommen auch nicht in der Schweiz arbeiten.


Miete oder des Eigenmietwert als Berechnungsgrundlage
In der Regel wird der Lebensunterhalt dabei aufgrund der Miete oder des Eigenmietwertes der schweizerischen Wohnstätte eines reichen Ausländers ermittelt. Das steuerbare Einkommen muss dabei mindestens das Fünffache der Miete respektive des Eigenmietwertes betragen.  Bei einer Villa mit einem Kaufwert von 10 Mio CHF beliefe sich der Eigenmietwert laut Stalder auf rund 500’000 CHF. Mit 5 multipliziert ergäbe dies ein steuerbares Einkommen von 2,5 Mio CHF, das nach den normalen Steuersätzen am Wohnsitz verrechnet wird. Bei einer Multiplikation mit 10 stiege das steuerbare Einkommen in diesem Fall auf 5 Mio CHF.


Mindestbetrag anheben als Alternative
Ein anderer Weg, um das angepeilte Ziel zu erreichen, bestünde laut Stalder darin, den Mindestbetrag anzuheben, den ein reicher Ausländer versteuern muss. Dieser wird heute von einigen Kantonen bei 75 000 Franken angesetzt.  75’000 CHF kämen jedoch etwa einem Einkommen von 250’000 CHF gleich, sagte Stalder. Das entspräche ungefähr einem mittleren Bankangestellten, habe aber nichts mit reichen Ausländern zu tun. Ein Einkommen von 500’000 bis 600’000 CHF sei realistischer.


Problem bei der Einigung auf gemeinsame Richtlinien
Ein Problem bei der Einigung auf gemeinsame Richtlinien für die Kantone bestehe zudem darin, dass die geschlossenen Pauschalbesteuerungsabkommen sehr verschieden seien. Es gebe leider einen gewissen Tourismus von Treuhändern reicher Ausländer, die bei den Kantonen hin- und herfragen und Angebote vergleichen würden.  Einen Zusammenhang der Initiative der Finanzdirektorenkonferenz mit der aktuellen Debatte bestritt Stalder. Die FDK beschäftige sich bereits seit einem Jahr mit der Frage der Pauschalbesteuerung. (awp/mc/gh)

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