Bundesrat verabschiedet Botschaft für tieferen Umwandlungssatz
Zurzeit beträgt der Mindestsatz, nach dem das angesparte Alterskapital samt Zinsen in die jährliche Rente der Zweiten Säule «umgewandelt» wird, für Männer 7,1 und für Frauen 7,2%. Nach der vom Parlament beschlossenen 1. BVG-Revision sollte er bis 2014 schrittweise auf 6,8% für beide Geschlechter sinken.
Bundesrat schlägt Senkung auf 6,4 % bis 2011 vor
Der Bundesrat beantragt nun – wie bereits in der Vernehmlassung vorgeschlagen und Ende Juni bekräftigt – schon für nächstes Jahr eine Senkung auf 6,9% für beide Geschlechter und dann einen schrittweisen weiteren Abbau auf 6,4% im Jahr 2011. Je 100’000 CHF Alterskapital ergeben also 2011 im Obligatorium noch eine jährliche BVG-Altersrente von 6’400 CHF. Nach dem geltenden Gesetz wären es 6’950 CHF für Männer und 6’900 CHF für Frauen. Rechnerisch führt der Vorschlag des Bundesrates zu einer Rentenkürzung um knapp 6%.
Leistungsziel erreichbar
Laut Bundesrat lässt sich das Leistungsziel – das heisst eine Gesamtrente aus Erster und Zweiter Säule von rund 60% des Einkommens – auch mit dem tieferen Umwandlungssatz erreichen. Bei einem Einkommen von rund 55’000 CHF verblieben 60 bis 63%, beim heute maximal versicherbaren Lohn von 77’400 CHF immer noch 57% bis 60%.
Keine flankierenden Massnahmen
Der Bundesrat verzichtet deshalb auf flankierende Massnahmen im Gesetz. Die Kassen sind aber frei, nach ihren Möglichkeiten eine bestimmte Rentenhöhe zu garantieren und zu finanzieren. Haben sie genügende Reserven, können sie den bisherigen Umwandlungssatz beibehalten. In seiner Botschaft bekräftigt der Bundesrat die Argumente, mit der auch die Mehrheit der beratenden BVG-Kommission die verschärfte Gangart befürwortet hat. Danach ist der vom Parlament beschlossene Umwandlungssatz zu hoch, um die Finanzierung der Renten langfristig zu sichern. (awp/mc/pg)