Geldwäschereibekämpfung: Merz verspricht Schweizer Lösung
In einer Rede am Jahrestreffen der Mitglieder der Schweizerischen Bankiervereinigung sprach sich der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) für eine starke, effiziente und international anerkannte Finanzmarktaufsicht aus. Eine solche Aufsicht wirke als Gütesiegel und schütze die Marktteilnehmer vor Reputationsrisiken. Merz gab sich überzeugt, dass die geplante neue Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma zu einem solchen Gütesiegel werde. In ihr sollen die Eidgenössische Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Geldwäscherei-Kontrollstelle zusammengelegt werden.
Insider-Strafnorm soll aus der der Geldwäschereiabwehr herausgenommen werden
Keinen Regulierungsschub stellte Merz im Zusammenhang mit der Affäre Swissfirst/Pensionskassen in Aussicht. Die Angelegenheit könne mit grösster Wahrscheinlichkeit durch die Anwendung von bestehenden Gesetzen und Corporate-Governance-Regeln gelöst werden. Ausnahme sei die Insider-Strafnorm, die einer Revision bedürfe. Merz hatte schon in den letzten Wochen angekündigt, dass er dieses Vorhaben wieder aus dem Paket von Massnahmen zur Anpassung der Geldwäschereiabwehr herausnehmen und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zur beschleunigten Behandlung zurückgeben möchte.
Geldwäscherei: Revidierte Vorlage angekündigt
Merz lüftete auch den Schleier über das weitere Vorgehen bei der Umsetzung der neuen Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe zur Abwehr der Geldwäscherei FATF etwas. Ein erster Anlauf seines Departements war in der Vernehmlassung auf derart heftige Kritik gestossen, dass sich Merz im Juni 2005 zum Ausrufen eines Marschhalts veranlasst sah. Dieser Marschhalt sei nun beendet, sagte der EFD-Chef und kündigte demnächst eine revidierte Vorlage an. Er strebe dabei trotz den internationalen Richtlinien eine eigenständige Lösung und damit eine bewusst regulatorische Massschneiderung an. Denn gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse sei ihm bewusst geworden, dass die FATF-Empfehlungen Chancen und Notwendiges, aber auch Übertriebenes und Unwirksames enthielten.
Zugriff des US-Geheimdienstes auf die Daten von Swift sei keine Verletzung der Schweizer Souveränität
Merz nahm in diesem Sinne auch eine Neudefinition des «Swiss Finish» in der Finanzmarktregulierung vor, der bei seiner Zuhörerschaft als Synonym für eine übertriebene Regulierung verpönt ist. «Swiss Finish» meine nicht, dass die Schweiz als Musterschüler immer als erste alles umsetze. Sondern «Swiss Finish» heisse, vorhandene Spielräume bestmöglich und mit Augenmass zu nutzen. Merz versprach den Bankiers weiter, das Bankgeheimnis zu verteidigen. Es werde auch bei einer künftigen Entwicklung der bilateralen Abkommen mit der EU nicht verhandelbar sein. Der Finanzminister bekräftigte ausserdem, dass der Zugriff des US-Geheimdienstes auf die Daten des internationalen Zahlungsverkehrssystems Swift keine Verletzung der Schweizer Souveränität und des Bankgeheimnisses dargestellt habe.
(Tagesanzeiger/mc/hfu)