Bertelsmann und Sony müssen Fusion innerhalb einer Woche neu beantragen
Das EU-Gericht in Luxemburg hatte unmittelbar zuvor in erster Instanz eine kartellrechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission für die Fusion der beiden Musiksparten des deutschen und des japanischen Konzerns für nichtig erklärt. Die Kommission hatte im Juli 2004 entschieden, der Zusammenschluss unter dem Namen Sony BMG sei vereinbar mit dem gemeinsamen Markt. Das Gericht entschied nun jedoch, die Kommission habe Fehler bei der Prüfung gemacht. Gegen die Entscheidung des Gerichts (Rechtssache T- 464/04) kann innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsmittel eingelegt werden.
Keine unmittelbaren Auswirkungen auf Sony BMG
Impala hatte 2004 gegen Fusionsgenehmigung geklagt
Fusion doch vereinbar mit gemeinsamem Markt