Einstweilige Verfügung: DIS-Aktien bleiben zunächst gelistet
Der Personaldienstleister will aber alle Rechtsmittel nutzen, um das Delisting-Verfahren möglichst bald fortsetzen zu können.
Klage gegen Delisting-Beschluss
Minderheitsaktionäre hatten nach der Generalversammlung Anfang Juni erklärt, sie würden gegen den dort gefassten Delisting-Beschluss klagen. Der Rechtsvertreter eines Kleinaktionärs begründete die Klage seinerzeit damit, dass die Entscheidung für das Delisting erst nach Mitternacht erfolgt sei, die Hauptversammlung aber lediglich für einen Tag angesetzt gewesen sei.
Elliott fordert Wiederholung der Aktionärsversammlung
Der DIS-Aktionär Elliott, dem nach früheren Angaben mehr als 10% an DIS zuzurechnen sind, fordert eine Wiederholung der Aktionärsversammlung und will notfalls kurzfristig eine ausserordentliche Hauptversammlung in die Wege leiten.
DIS ist vom Personaldienstleister Adecco SA übernommen worden. Adecco hat allerdings die für ein Squeeze-out erforderliche Schwelle von 95% verfehlt. (awp/mc/pg)