Ruag und Gewerkschaften einigen sich auf Ausnahmeregelung
Mit dieser befristeten Massnahme sollen Arbeitsplätze gesichert werden. Der Rüstungs- und Technologiekonzern Ruag einigte sich mit den Sozialpartnern auf die Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden bei gleichem Lohn. Die Ausnahmeregelung beginnt am 1. Juni 2006 und dauert längstens bis Ende 2007.
Wirtschaftliches Kündigungsverbot
Befristete Abweichung durch GAV möglich
Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze
30 Mio CHF Wiederaufbaukosten
Konkurrenzfähigkeit durch Arbeitszeiterhöhung