Bundesrat will Postmarkt weiter liberalisieren

Namentlich will die Landesregierung die Umwandlung der öffentlich-rechtlichen Anstalt Post in eine Aktiengesellschaft vorbereiten. Die Mitarbeitenden des Gelben Riesen sollen nicht gemäss Bundespersonalrecht, sondern gemäss dem Obligationenrecht angestellt werden.


Ende des Briefmonopols möglich
Für die Post und ihre privaten Konkurrenten sollen die gleichen Bedingungen gelten. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass das Briefmonopol dereinst ganz fallen wird. Eine flächendeckende Grundversorgung soll es nach seinem Willen aber weiterhin geben.


Gesetzgebung 2007 in der Vernehmlassung
Am Mittwoch beauftragte der Bundesrat das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die Revision des Postgesetzes und des Postorganiationsgesetzes vorzubereiten. 2007 will er die neue Gesetzgebung in die Vernehmlassung geben.


Heutige Gesetzgebung erlaubt keine Auslagerung in AG
Gemäss der heutigen Gesetzgebung kann die Post Geschäftsbereiche, die zur Grundversorgung gehören, nicht in Aktiengesellschaften auslagern. Dies ergab ein in ihrem Auftrag vom Bundesamt für Justiz (BJ) erstelltes Gutachten. Die Post gab deshalb am Donnerstag den Verzicht auf die Eingliederung der PaketPost in eine geplante PostLogistics AG bekannt. Ebenfalls nicht in Aktiengesellschaften ausgegliedert werden können gemäss dem Gutachten die Briefbeförderung, der Zahlungsverkehr und der internationale Postverkehr. (awp/mc/pg)

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