Bundesrat verabschiedet SBB-Leistungsvereinbarung
Bund und SBB sind in der dritten Leistungsvereinbarung seit 1999 übereingekommen, die hohe Sicherheit der Infrastruktur zu gewährleisten, die Leistungsfähigkeit zu sichern, die Kapazitäten optimal zu nutzen und die Effizienz durch die Reduktion von Betriebs- und Unterhaltskosten zu erhöhen.
Produktivität weiter verbessern
Ausrichten an verkehrspolitischen Zielen
Verwendung der Finanzen
Erweiterungsinvestitionen namentlich aufgeführt
Kapazitätsengpässe beseitigen
Leistungen abseits des eigenen Netzes