Korruptionsbekämpfung: Bundesrat setzt neue Strafbestimmungen in Kraft

Die passive Privatbestechung wird jedoch nur auf Antrag verfolgt, da zur Aufdeckung dieses Delikts regelmässig die Mitwirkung der betroffenen Privatpersonen unabdingbar ist. Sie wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 100’000 CHF bedroht.

Strafbarkeit des Unternehmens auf aktive Privatbestechung ausgedehnt
Zudem wird neben der aktiven auch die passive Bestechung von ausländischen und internationalen Amtsträgern strafbar. Schliesslich wird die Strafbarkeit des Unternehmens auf die aktive Privatbestechung ausgedehnt. Mit der Einführung der neuen Strafbestimmungen kann die Schweiz das Strafrechtsübereinkommen und das Zusatzprotokoll des Europarates über Korruption ratifizieren. Diese Abkommen harmonisieren die Strafbestimmungen in den Mitgliedstaaten und verstärken die internationale Zusammenarbeit.

(awp/mc/hfu)

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