WTO-Klage gegen EU-Einfuhrstopp für Gen-Produkte erfolgreich
Geklagt hatten ausser den USA auch Kanada und Argentinien. Die drei Länder hatten geltend gemacht, dass das EU-Verhalten eine Handelsbeschränkung bedeute. Die Klage war bereits vor fast drei Jahren eingereicht worden. Die Kläger hatten bemängelt, das Einfuhrverbot sei wissenschaftlich nicht genügend begründet. Es handle sich dabei um eine protektionistische Massnahme für die europäische Landwirtschaft.
Folgen des Spruches limitiert
Die Europäische Union hatte allerdings das Moratorium von 1998 bereits aufgehoben und eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Dadurch dürften sich die Folgen des Spruches für den Handel in Grenzen halten, vermuten Experten. Im Gegensatz zu den USA lehnen in der EU die meisten Konsumenten gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Brüssel hatte auch neun gentechnisch veränderte Produkte für Nahrung und Tierfütterung zugelassen. Dennoch wurde die Klage aufrechterhalten, die Kläger beanstandeten vor allem Schutzklauseln, mit denen mehrere EU-Mitgliedstaaten die von Brüssel zugelassenen Produkte weiterh in aus ihrem Land fern halten.
Schlussbericht in den kommenden Monaten
Die WTO-Entscheidung ist ein Zwischenbericht, der Schlussbericht wird erst in den kommenden Monaten vorliegen. Zudem haben die Parteien die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diplomaten schätzen, das sich das ganze Verfahren bis ins kommende Jahr hinziehen könnte.
(awp/mc/hfu)