Aktionäre drohen Infineon mit Klage

Das Unternehmen plane bisher, die Hauptversammlung am 16. Februar nicht über die strategische Neuausrichtung abstimmen zu lassen. Dieser Plan stosse auf massiven Widerstand von Aktionärsschützern. Sie wollten notfalls per Gericht erzwingen, dass der Chipkonzern für die Abspaltung des Speichergeschäfts auch die Zustimmung der Generalversammlung einhole.

Rechtslage nicht eindeutig
Der Streit bringt Infineon in eine prekäre Situation, wie es hiess. Denn die Rechtslage sei nach Einschätzung von Experten nicht eindeutig. Damit könnte es Ansatzpunkte für eine Anfechtung der Zerschlagungspläne geben, verlaute selbst aus Unternehmenskreisen. «Das Vorgehen von Infineon ist bedenklich», sagte die Sprecherin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Daniela Bergdolt, der Zeitung. Eine so wichtige Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens dürften Vorstand und Aufsichtsrat nicht über die Köpfe der Aktionäre hinweg entscheiden. «Die DSW prüft rechtliche Schritte», erklärte Bergdolt. «Wir werden das Thema auf der Hauptversammlung in die Diskussion einbringen.»

«Infineon verstösst gegen die Interessen seiner Eigentümer»
Es sei möglich, dass die DSW sich für eine Klage entscheide, um das Management zum Einlenken zu bewegen. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) übte Kritik. «Infineon verstösst gegen die Interessen seiner Eigentümer», sagte SdK-Vorstand Willi Bender der Zeitung. Im Auftrag der SdK prüfe ein Rechtsanwalt rechtliche Schritte gegen den Konzern. Wegen der Gefahr der Anfechtung sei das Vorgehen in jedem Fall fragwürdig. Infineon verteidigte die Haltung am Dienstag, wie es hiess. Vorstand und Aufsichtsrat hätten eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung der Frage beauftragt. Sie sei zum Schluss gekommen, dass der Konzern nicht verpflichtet sei, die Abspaltung förmlich von der Hauptversammlung genehmigen zu lassen, habe ein Sprecher gesagt. «Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht», wird er zitiert.

«Abwehr gegen formale Winkelzüge»
Der Konzern wolle mit seinem Vorgehen verhindern, dass formale Winkelzüge gegen einen Hauptversammlungsbeschluss den Prozess der Ausgliederung aufhalten könnten. Experten sehen dagegen nach den Angaben keine eindeutige Rechtsposition. Die Frage, ab welcher Grössenordnung der Abspaltung Aktionäre zustimmen müssen, ist nach wie vor umstritten. Bislang wurden Schwellen zwischen zehn und 80 Prozent des operativen Geschäfts diskutiert. Die Speiche rsparte von Infineon liegt bei einem Umsatzanteil von rund 40 Prozent. Professor Andreas Cahn vom Institut für Recht und Finanzen (ILF) der Goethe-Universität Frankfurt sehe zwar eine starke Tendenz in der deutschen Rechtsprechung, die Zuständigkeit der Hauptversammlung bei Umstrukturierungen auf Ausnahmefälle zu begrenzen. Selbst die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) liessen aber für den Fall Infineon keine eindeutigen Rückschlüsse zu. «Wo die Grenze zu ziehen ist, ist noch immer nicht abschliessend geklärt», wird Cahn zitiert.

(awp/mc/hfu)

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