CH: Nationalbankgold wird im AHV-Ausgleichsfonds zwischengelagert

Diese Gutschreibung an den Ausgleichsfonds ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative «Nationalbankgewinne für die AHV und die Kantone» des Komitees sichere AHV (KOSA).


Eine beschränkte Zwischenlagerlösung
Die «Zwischenlagerlösung» gilt, bis die Initiative, die am 21. Mai 2006 zur Abstimmung ansteht, abgelehnt oder zurückgezogen ist. Die Initianten schlossen einen Rückzug aus. Erst dann dürfen die Goldmilliarden an den AHV-Ausgleichsfonds ausgeschüttet werden. Damit verzichten die beiden Kammern auf einen direkten Gegenvorschlag zu dem Volksbegehren. Sie halten sich damit auch die Option offen, das Geld für die Invalidenversicherung zu verwenden, wie dies die CVP favorisiert.


Aufeilen zwischen der AHV und den Kantonen
Vor Wochenfrist gab der Nationalrat einen direkten Gegenvorschlag auf, der die Nationalbank-Gewinne zu gleichen Teilen zwischen der AHV und den Kantonen hatte aufteilen wollen. Die KOSA- Initiative selbst wird von beiden Kammern abgelehnt. Finanzminister Hans-Rudolf Merz bezeichnete den indirekten Gegenvorschlag als weitere Etappe. Dabei bleibe offen, wie die Mittel verwendet würden. Der Bundesrat sei für eine nachhaltige Verwendung, die Milliarden sollten nicht zur Deckung laufender Kosten der Sozialversicherungen verwendet werden.


Gegenvorschlag trägt Bedenken der SVP
Der indirekte Gegenvorschlag trägt Bedenken der SVP Rechnung. Der Ständerat hatte ursprünglich mit den 7 Milliarden den AHV-Fonds von der IV-Schuld entlasten und einen separaten IV-Fonds schaffen wollen. Die SVP wollte davon aber nichts wissen, bis die 5. IV-Revision unter Dach ist und das Sozialwerk wieder auf eigenen Füssen steht.


Dem AHV-Fonds zuführen
Die KOSA-Initiative verlangt, dass der Bundesanteil am Erlös des verkauften Nationalbankgoldes in den AHV-Fonds fliessen. Weiter sollen alle künftigen Gewinne der Nationalbank abzüglich einer Milliarde Franken für die Kantone dem Fonds zugeführt werden. (awp/mc/ab)

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