CH-Tierschutzgesetz: Nationalrat verschiebt Debatte über Kampfhunde-Verbot
Die Wissenschaftskommission des Nationalrates war am Mittwoch auf einen bereits bereinigten Artikel des Tierschutzgesetzes zurückgekommen. Neu soll folgender Wortlaut eingefügt werden: «Die Einfuhr, Zucht und Haltung von Hunden mit einem erheblichen Gefahrenpotenzial für Menschen sind verboten. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.»
Wissenschaftskommission hatte keine Zeit
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