Bauern sollen mit Zusatzeinkommen auf den Strukturwandel reagieren können

Die Landwirtschaft sehe sich unverändert einem starken Strukturwandel ausgesetzt, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft, die er am Freitag zuhanden des Parlaments verabschiedete. Vor diesem Hintergrund sei das geltende Raumplanungsrecht zu einschränkend.


Einkommen mit Nebenerwerben aufbessern
Mit einer Gesetzesrevision will die Landesregierung den Bauern ermöglichen, ihr Einkommen mit Nebenerwerben aufzubessern. Sie hat dabei eine Reihe von Einwänden berücksichtigt, die in der Vernehmlassung geäussert wurden. So will der Bundesrat nun gezielt jene Nebenerwerbe fördern, die nur von einem landwirtschaftlichen Betrieb angeboten werden können. Diese Forderung war von links-grünen und gewerblichen Kreisen erhoben worden.


Wellness-Angebote wie Heubäder
Dazu gehören etwa Gästezimmer auf dem Bauernhof, «Schlafen im Stroh», Besenwirtschaften, Gastbetriebe auf den Sömmerungsbetrieben oder Wellness-Angebote wie Heubäder. Auch sozialtherapeutische Angebote, bei denen das Leben auf dem Bauernhof einen wesentlichen Teil der Betreuung ausmacht, will der Bundesrat fördern. Landwirte, die solche Dienstleistungen anbieten, müssen künftig nicht mehr nachweisen, dass ihr Betrieb nur mit einem Nebenerwerb weiterbestehen kann. Falls nicht genügend Raum vorhanden ist, können sie auch kleinere Anbauten vornehmen.


Des Bauer’s Personal
Zudem sollen die Bauern Personal für ihren Nebenerwerb anstellen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass der überwiegende Teil der Arbeiten im Nebenbetrieb von der Bewirtschafterfamilie geleistet wird.


Gewinnung von Energie aus Biomasse
Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse gelten inskünftig als zonenkonform, wenn sie einen engen Bezug zur Landwirtschaft haben. Darunter fällt etwa die Energiegewinnung für den Landwirtschaftsbetrieb, nicht aber die kommerzielle Nutzung. Der Bundesrat will damit auch einen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele leisten.


Weniger als 70’000 CHF Reineinkommen
Nebenerwerben ohne engen sachlichen Bezug zur Landwirtschaft – etwa Autogaragen, Karosseriespenglereien oder Landmaschinenwerkstätten – dürfen die Bauern auch weiterhin nur unter bestimmten Bedingungen nachgehen. In diesen Fälle müssen sie nachweisen, dass ihr Betrieb ohne den Nebenerwerb nicht überleben könnte. Die Bauern müssen zudem pro Jahr weniger als 70’000 CHF Reineinkommen aus der Landwirtschaft erzielen.


Artgerechte Tierhaltung
Für die hobbymässige und artgerechte Tierhaltung will der Bundesrat ebenfalls bessere Voraussetzungen schaffen. Bescheiden dimensionierte Reitplätze lässt er vorläufig jedoch nicht zu. Diese Möglichkeit war in der Vernehmlassung sehr umstritten.


Unterschiedliche regionale Verhältnisse
Auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Streichung der Obergrenze von 5000 Quadratmetern beim Gemüsebau verzichtet der Bundesrat ebenfalls. Er will zuerst die möglichen Konsequenzen dieser Massnahme prüfen. Die Kantone können neu einschränkende Bestimmungen erlassen. Auf diese Weise sollen sie den unterschiedlichen regionalen Verhältnissen besser Rechnung tragen können.(awp/mc/ab)

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