Berner Energiekonzern BKW erhält einen Verweis von der Schweizer Börse
Als Folge wurde ein um 1,15 Mrd. Fr. überhöhter Umsatz ausgewiesen. Die BKW behandelte die Verträge, die zur Margen-Generierung durch Ausnutzung von Preisdifferenzen abgeschlossen wurden, als gewöhnliche Kaufverträge und verbuchte sie über die Erfolgsrechnung. Gemäss den Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) müssen sie aber als Finanzinstrumente in der Bilanz erfasst werden.
Bestimmungen des Kotierungsreglements der Börse verletzt
Die BKW FMB Energie AG habe damit Bestimmungen des Kotierungsreglements der Börse verletzt, teilte die SWX am Mittwoch mit. Im Unterschied zum Umsatz, der als Folge der inkorrekten Verbuchung zu hoch ausgewiesen wurde, wurden aber Gewinn und Eigenkapital im Geschäftsbericht 2004 nur unbedeutend beeinflusst. (awp/mc/gh)