Couchepin will kantonale Harmonisierung der Reserven der Krankenversicherungen

Die Krankenversicherer seien aufgefordert, bei der Reservenbildung ein Gleichgewicht unter den Kantonen herzustellen, teilte das Eidg. Departement des Innern (EDI) am Montag mit. Das BAG wurde angewiesen, die in gewissen Kantonen bestehenden überschüssigen Reserven innerhalb von fünf Jahren zu senken. Laut EDI liegt die Deckung in den Kantonen Zürich (283 Mio CHF), Waadt (186 Mio) und Genf (128 Mio) weit über dem nationalen Durchschnitt von 70 Mio CHF (2004). Damit die Höhe der Reserven erhalten bleibt, müssten die Krankenversicherer die Reserven in den Kantonen mit unterdurchschnittlichen Werten erhöhen. Unterdeckungen stellt das EDI vor allem in den Kantonen Bern (- 142 Mio), Neuenburg (-112 Mio), St. Gallen (-102 Mio) und Aargau (-88 Mio) fest.

Reduktion der Mindestreserven zur Diskussion gestellt
Das BAG hat die Reserven bis heute gemäss Gesetz nach Krankenversicherern für die gesamte Schweiz und nicht pro Kanton beurteilt. Auch wenn die Unterschiede nur die Reserven der Krankenversicherungen betreffen, wünscht EDI-Vorsteher Couchepin, dass diese Situation aus Gründen der Gerechtigkeit rasch geändert wird. Um das System als Ganzes nicht zu gefährden, soll der Ausgleich zwischen 2007 und 2012 gefunden werden. Das EDI stellt auch die Reduktion der Mindestreserven der Versicherer zur Diskussion, die mit der kantonalen Harmonisierung nichts zu tun hat. Nach Couchepins Plänen sollen die Reserven für grosse Kassen mit über 250´000 Versicherten nur noch 10 statt 15% und für die andern Kassen nur noch 15 statt 20% betragen. Nach Meinung Couchepins sind die Reserven der Kassen zu grosszügig bemessen. Die Reduktion soll eine prämiensenkende Wirkung haben. Das EDI wird seine Vorschläge Anfang 2006 in eine Vernehmlassung schicken.

(awp/mc/hfu)

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