Berufliche Vorsorge: Bundesrat will Mindestumwandlungssatz rasch senken
Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes sei auf Grund der gesteigerten Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner sowie der deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig, hielt der Bundesrat am Mittwoch fest. Es sei unbestritten, dass der heutige Satz zu hoch sei. Derzeit beträgt der Mindestumwandlungssatz 7,15% für Männer und 7,20 für Frauen. Das geltende Recht sieht eine Senkung auf 6,8% bis 2015 vor. Der Bundesrat plant nun, den Umwandlungssatz bis 2011 schrittweise auf 6,4% zu senken. 2008 sollen die Renten mit einem Satz von 6,9% berechnet werden.
Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge
Der Bundesrat folgt mit seinem Beschluss einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge. Er erfüllt weiter eine Motion, in welcher das Parlament eine Überprüfung des Umwandlungssatzes gefordert hatte. 2003 hatte das Parlament bei der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge eine Senkung des Umwandlungssatzes innert zehn Jahren von 7,2 auf 6,8% beschlossen. Ein Jahr später war es der Ansicht, dass dies nicht genügt.
Umwandlungssatz soll häufiger überprüft werden
Der Umwandlungssatz soll gemäss dem Vorschlag des Bundesrates nicht nur rascher und stärker gesenkt, sondern auch häufiger überprüft werden – alle fünf statt alle zehn Jahre. Die erste Überprüfung erfolgt 2009 für die Jahre 2012 und folgende.
Ohne flankierende Massnahmen
Flankierende Massnahmen lehnt der Bundesrat ab. Das Leistungsziel – bei voller Versicherungsdauer rund 60 Prozent des letzten Lohns – könne auch mit einem tieferen Umwandlungssatz erreicht werden, liess er verlauten. Zudem kämen einzig höhere Beiträge in Frage, was auf tiefere Löhne hinauslaufen würde. Der für die Vorlage zuständige Bundesrat Pascal Couchepin verzichtete darauf, an der Medienkonferenz des Bundesrates teilzunehmen. Bundesratssprecher Oswald Sigg sagte dazu, für Erklärungen bestehe nicht unbedingt Bedarf. Im Januar soll die Vernehmlassung eröffnet werden, Ende 2006 die Botschaft vorliegen. Das Inkrafttreten ist für 2008 geplant.
Umwandlung von Vorsorgekapital in eine jährliche Altersrente
Der Umwandlungssatz regelt, wie das bei der Pensionierung vorhandene Vorsorgekapital in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Für ein Altersguthaben von 100’000 CHF erhält man zum Beispiel bei einem Umwandlungssatz von 7,2% eine Jahresrente von 7’200 CHF. Für den Umwandlungssatz ausschlaggebend sind die Lebenserwartung der Rentner und der technische Zinssatz. Letzterer dient als Rechnungsannahme, wie hoch das Vorsorgekapital der Rentner nach der Pensionierung verzinst werden kann. Dies hängt von der voraussichtlichen Entwicklung der Finanzmärkte ab. Vom Umwandlungssatz zu unterscheiden ist der Mindestzinssatz. Es handelt sich dabei um jenen Satz, zu dem die Guthaben zu verzinsen sind. Anfang 2003 war dieser Satz von 4 auf 3,25% und ein Jahr später auf 2,25% gesenkt worden. Der Bundesrat hatte damit auf die Lage der Pensionskassen reagiert, die mit der Baisse an den Börsen in Schieflage geraten waren. (awp/mc/gh)