Swissfirst: Grossaktionär reicht Strafanzeige gegen CEO Matter ein
Hranov habe die Strafanzeige am Donnerstag, 3. November 2005, bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich eingereicht. Die Anzeige habe nicht den Zusammenschluss der beiden Banken zum Gegenstand, sondern die Art, wie die dazu notwendigen Aktien unter anderem von Rumen Hranov beschafft worden seien. Hranov selbst stehe vorbehaltlos zum Zusammenschluss, heisst es weiter.
Falsche und irreführende Angaben
Hranov mit 10 Prozent dabei