Messe Schweiz unterliegt vor Bundesgericht wegen SARS-Arbeitsverbot 2003
Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Gemäss Dispositiv wurde die Beschwerde der Messe Schweiz zwar «im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen». Betroffen ist aber nur die «Notwendigkeit der Erstellung von Sitzungsprotokollen». Im übrigen werde die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten sei.
EDI- Entscheid nicht aufgehoben
Arbeitsverbot für 3000 Angestellte
Existenzbedrohende Schadenersatzforderungen
Messe Schweiz und Basel am Bundesgericht