Personenfreizügigkeit: Vernehmlassung zu den flankierenden Massnahmen
Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, über die Ausführungsbestimmungen zu den verstärkten flankierenden Massnahmen zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU-Staaten eine Konsultation durchzuführen. Die bereits im Jahr 1999 vom Parlament verabschiedeten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit werden im Rahmen der jetzigen Revision verstärkt und präzisiert. Die notwendigen Verordnungsanpassungen betreffen die Ausführungsbestimmungen des Entsende-, des Arbeitsvermittlungs- und des Ausländergesetzes.
Genügend Inspektoren
Selbständigkeit nachweisen