Drei Börsenexperten betrügen 600 Anleger um 20 Millionen Franken

Gemäss Anklage waren die drei Angeklagten zwischen Juni 1998 und Ende 2002 tätig und hatten in dieser Zeit rund 600 Anleger betrogen. Die Beschuldigten vermittelten über ihre Finanzgesellschaften US-Aktienoptionen. Das Trio liess dabei rund 20 Mio. Franken in die eigene Tasche fliessen.


Drei Jahre Zuchthaus für die Haupttäter
Das Bezirksgericht Zürich hat nun den 31-jährigen Hauptangeklagten aus Deutschland zu einer unbedingten Zuchthausstrafe von drei Jahren verurteilt. Auch sein 30-jähriger Mittäter und Landsmann muss drei Jahre ins Zuchthaus. Der Dritte im Bunde, ein 39-jähriger serbischer Staatsangehöriger, wurde mit zwei Jahren Zuchthaus bestraft. Er war bereits 2001 aus den Geschäften ausgestiegen. Das Bezirksgericht verurteilte ihn nun wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei, die beiden anderen noch zusätzlich wegen unlauteren Wettbewerbs und wirtschaftlichen Nachrichtendienstes.


Angeklagte nicht geständig
Die Angeklagten zeigten sich nicht geständig und schoben die Schuld für den Schaden auf die zusammengebrochenen Aktienmärkte. Die Verteidiger verlangten Freisprüche. Der zuständige Staatsanwalt sprach dagegen von einem schweren Verschulden und forderte drei respektive zwei Jahre Zuchthaus. Das Gericht ist diesen Anträgen nun gefolgt. Über die Schadenersatzforderungen der Geprellten wird später entschieden.

(BAZ / MC / hfu)

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