BEKB: Nennwertrückzahlung über 10 CHF je Aktie am 5. August

Ausserdem machte das Institut darauf aufmerksam, dass die Aktionäre im Rahmen eines Bezugsrecht auf neue Aktien aus einer genehmigten Kapitalerhöhung zwischen dem 10. und 26. August 2005 neue Namenaktien zeichnen können, wobei 10 bisherige Namenaktien zur Zeichnung von einer neuen Namenaktie zum Preis von 100 CHF netto berechtigen. (awp/mc/ab)

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