Georg Fischer sucht Käufer für ehemalige Stahlgiesserei
Mit seiner am Donnerstag mitgeteilten Verkaufsabsicht reagiert der Konzern darauf, dass er laut Obergerichtsentscheid die ehemalige Giesserei nicht abbrechen darf. Das Gericht hatte Abbruchbewilligungen des Kantons aufgehoben, weil das Quartier unter Ortsbildschutz steht. Es hielt fest, Umbauten oder Teilabbrüche seien möglich, ein Totalabbruch nicht. Dazu müsste zuerst der Zonenplan revidiert werden.
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