Empagran-Fall zugunsten Roche entschieden

Unternehmen von ausserhalb der USA hatten im Empagran-Fall versucht, im Zusammenhang mit dem Vitaminfall an amerikanischen Gerichten unter US-amerikanischem Anti-Trust-Recht wegen eines angeblichen Schadens durch Transaktionen ausserhalb der USA zu klagen.


Mitte Januar 2003 entschied das Berufungsgericht des US-Districts Columbia, dass Kläger von ausserhalb der USA im Zusammenhang mit dem Vitaminfall an amerikanischen Gerichten unter dem US-Anti-Trust-Gesetz vorbringen könnten, dies für erlittene Schäden, die bei Transaktionen ausserhalb der USA im Zusammenhang mit dem Vitaminfall eingetreten waren. Die verteidigenden Parteien, unter ihnen Roche, wandten sich darauf hin an den Supreme Court mit der Bitte, den Fall erneut zu prüfen. Mitte Juni 2004 folgte der einstimmige Entscheid des Supreme Court der USA, dass Nicht-US-Bürger derartige Klagen nicht vor US-Gerichte bringen könnten. (awp/mc/as)

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