Russland und USA wollen Adamow, aber er bleibt in der Schweiz in Haft
In Lausanne gewährte das Bundesgricht der Beschwerde des Bundesamtes für Justiz gegen den Entscheid des Bundes-Strafgerichts vom 9. Juni aufschiebende Wirkung.
Nach Russland stellt auch die USA ein Auslieferungsgesuch
Die US-Justiz wirft Adamow vor, sich mindestens neun Millionen Dollar angeeignet zu haben, die für die Erhöhung der nuklearen Sicherheit in Russland bestimmt waren. Das formelle Auslieferungsgesuch der USA traf am Freitagnachmittag in der Schweiz ein, nachdem Russland der Schweiz bereits Mitte Mai ein formelles Auslieferungsersuchen übermittelt hatte.
Die Verfügung des Bundesgreichts vom Freitag bezieht sich auf eine Verfahrensfrage. Gemäss dieser Bundesgerichtlichen Verfügung vom 24. Juni ist im Auslieferungs-Verfahren die Verhaftung des Verfolgten die Regel, von der nur ausnahmsweise abgewichen wird. Im Fall Adamow würden die Voraussetzungen für eine Haftentlassung fehlen, argumentieren die Bundesrichter. Um im Hinblick auf den späteren Entscheid des Bundesgerichts in der Hauptsache nichts zu präjudizieren, sei der Beschwerde des BJ deshalb die aufschiebende Wirkung beizulegen. Damit bleibt der Verdächtigte in Auslieferungshaft.
Superprovisorische Verfügung verhinderte Haftentlassung
Das Bundes-Strafgericht hatte am 9. Juni die Beschwerde Adamows gegen den Auslieferungs-Haftbefehl des Bundesamt für Justiz gutgeheissen und seine Freilassung angeordnet. Das Bundesamt für Justiz gelangte darauf noch gleichentags ans Bundesgericht. Dieses verfügte zunächst superprovisorisch, dass die Haftentlassung Adamows vorläufig zu unterbleiben hat.
(swissinfo, MC hfu)