Ständerat: OR-Änderung zu Bürgschaften unter Dach

Die kleine Kammer stellte sich dabei gegen ihre Rechtskommission. Diese befürchtete, dass die Vorlage Nachteile mit sich bringe, wie Kommissionssprecher Rolf Schweiger (FDP/ZG) sagte. Verweigere ein Ehegatte seine Zustimmung, könne dies bedeuten, dass jemand eine schlechtere Lösung – etwa für sein Geschäft – in Kauf nehmen müsse.


Einzigartig in Europa
Ausserdem widerspreche die Rechtsänderung dem liberalen Weltbild, dass so wenige Regelungen wie möglich aufzustellen seien. Kein Nachbarstaat der Schweiz kenne einen derartigen Bürgschafts-Artikel.


Nicht wirtschaftsfeindlich
Siegreich blieb aber die von Simon Epiney (CVP/VS) angeführte CVP/SP-Kommissionsminderheit. Die Vorlage sei nicht wirtschaftsfeindlich, sagte er. Vielmehr gehe es darum, die Familie besser zu schützen.


Nach bisherigem Recht konnte eine verheiratete Person, die im Handelsregister eingetragen ist, ohne Einwilligung des Ehegatten eine Bürgschaft eingehen. Die nun beschlossene Gesetzesänderung geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Maurice Chevrier (CVP/VS). (awp/mc/as)

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