Ständerat bereinigt letzte Differenz beim Bundesgerichtsgesetz
Beim Bundesgerichtsgesetz gab es nur noch eine Divergenz. Stillschweigend fand sich der Ständerat damit ab, dass die neue Einheitsbeschwerde auch für das gesamte Raumplanungs- und Baurecht gelten soll. Er hatte zunächst am zweispurigen Rechtsweg mit staatsrechtlicher Beschwerde und Verwaltungsgerichtsbeschwerde festhalten wollen.
Revision soll entlasten
Richterwechsel ohne Neuwahl möglich
Streitwert neu bei CHF 30’000
Neurerungen nachgeschoben
Internationale Rechtshilfe
Für Schlussabstimmung bereit
Strafprozessordnung ebenfalls vereinheitlicht