Ständerat wehrt sich in Börsenangelegenheiten für Persönlichkeitsschutz

Ein Drittel des weltweiten Privatvermögens wird von schweizerischen Finanzinstituten verwaltet. Die Schweiz sei deshalb allen voran an einem reibungslosen Funktionieren der Finanzmärkte und an einer verbesserten Amtshilfe interessiert, hiess es am Dienstag im Ständerat.


Nicht bereit den Grundsatz der Vertraulichkeit zu lockern
Der Rat war aber nicht bereit, deshalb den Grundsatz der Vertraulichkeit zu lockern. Mit einer Stimme Unterschied hielt er daran fest, dass Amtshilfe in Börsensachen strikt nur dann geleistet wird, wenn die darum ersuchende ausländische Aufsichtsbehörde ans Amts- und Berufsgeheimnis gebunden ist.


«Schweizerische Rechtskultur» in Gefahr
Bundesrat, Nationalrat und Kommission wollten ausländische Vorschriften über die Öffentlichkeit von Verfahren vorbehalten. Dies sollte insbesondere den USA entgegenkommen, deren Börsenaufsicht die Fehlbaren im Internet publik macht, wenn wegen eines Verstosses gegen Regulierungsvorschriften Klage erhoben wird. Dagegen stemmte sich eine rechtsbürgerliche Kommissionsminderheit mit Erfolg. Hermann Bürgi (SVP/TG) sah «die schweizerische Rechtskultur» in Gefahr. Dabei berief er sich auf den Datenschutzbeauftragten, der sich von Amtes wegen gegen die Bekanntgabe besonders schützenswerter Personendaten wehrt.


Prozess- und Persönlichkeitsrechte anderer Staaten respektieren
Auch die USA müssten elementare Prozess- und Persönlichkeitsrechte anderer Staaten respektieren, sagte Bürgi. Noch deutlicher wurde Carlo Schmid (CVP/AI): Nur um weiter geschäften zu können, dürfe die Schweiz nicht schon wieder «den Gang nach Canossa antreten». Das «Prangerprinzip» entspreche nicht ihren Vorstellungen.


Warnungen die Amtshilfe weiterhin zu blockieren
Kommissionssprecher Rolf Schweiger (FDP/ZG) und Finanzminister Hans-Rudolf Merz warnten vergeblich davor, die Amtshilfe weiterhin zu blockieren. Schweizer Finanzinstitute riskierten den Ausschluss von ausländischen Börsen, Kunden verlören des Vertrauen. Hunderte von Arbeitsplätzen stünden auf dem Spiel, sagte Dick Marty (FDP/TI). Laut Schweiger und Merz geht es nicht um besonders schützenswerte Daten. An den Informationen bestehe durchaus ein öffentliches Interesse. Im übrigen sei es in der Schweiz üblich, in allen Strafverfahren die Namen Verdächtiger schon lange vor der Verurteilung publik zu machen.


Wichtiges Element aus der Gesetzesrevision herausgebrochen
Mit dem knappen Entscheid brach der Zweitrat ein wichtiges Element aus der Gesetzesrevision heraus. Unbestritten war, dass Informationen zur Durchsetzung von Börsenregeln ohne Zustimmung der Bankenkommission an Zweitinstanzen weitergeleitet werden dürfen. Die Übermittlung zu andern Zwecken an die Strafbehörden ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen zur Rechtshilfe erfüllt sind. Mit 22 zu 12 Stimmen beschloss der Ständerat, die Frist für die Anfechtung des Entscheids der Aufsichtsbehörde über die Übermittlung von Informationen an die ausländische Finanzmarktaufsicht auf 20 Tage zu verdoppeln. Eine Minderheit wollte es mit dem Nationalrat bei 10 Tagen bewenden lassen. (awp/mc/gh)

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