ZFS einigt sich mit australischer Aufsichtsbehörde

Der Vergleich der beiden australischen Tochtergesellschaften Zurich Financial Services Australia Limited (ZFSA) und Zurich Australian Insurance Limited (ZAIL) wurde mit der australischen Versicherungsaufsicht und mit der Börsenaufsicht geschlossen.


Untersucheungen als Basis
Der Vergleich beruhe auf Untersuchungen von gewissen Rückversicherungsvereinbarungen, die im Jahr 2000 abgeschlossen worden waren, heisst es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Es handle sich um ein Geschäft mit einer Einheit der Rückversicherungsgesellschaft General Re, sagte ZFS-Sprecher Daniel Hofmann gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Die Transaktion sei als Rückversicherungsgeschäft verbucht worden.


Keine finanziellen Konsequenzen
Bei Überprüfung sei die australische Versicherungsaufsicht (Australian Prudential Regulation Authority APRA) zum Schluss gekommen, dass das Geschäft als Finanztransaktion hätte verbucht werden müssen, sagte Hofmann. Das Volumen belaufe sich auf 61 Mio AUD, umgerechnet 57 Mio CHF. Der vorliegende Vergleich habe für die Zurich keine finanziellen Konsequenzen, sagte Hofmann. Die Versicherungsaufsicht stelle aber fest, dass Hinweise dafür bestünden, dass «Informationen zurückgehalten und falsche Angaben über die wahre Natur der Vereinbarung» gemacht worden seien, heisst es.


Fundamentaler Fehler
Im Vergleich mit der Börsenaufsicht (Australian Securities and Investments Commission ASIC) wird festgehalten, dass «die lokalen statuarischen Abschlüsse der australischen Einheiten für die Jahre 2000 bis 2003 einen fundamentalen Fehler enthalten hätten», heisst es. Dieser Fehler sei mittels eines Anhangs zum geprüften Abschluss 2004 und zusätzlicher ergänzter, geprüfter Anhänge zu den Abschlüssen 2000 bis 2003 korrigiert worden.


In guten Treuen
Die Börsenaufsicht räume ein, dass die Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften die Abschlüsse des Jahres 2004 in guten Treuen vorbereitet hätten, heisst es. Dessen ungeachtet werde die Börsenaufsicht die Rückversicherungsvereinbarungen weiter untersuchen. Abgeklärt wird laut Hofmann, ob es zu strafrechtlichen Verfehlungen gekommen war.


Fall erledigt
Im Bezug auf die Versicherungsaufsicht ist der Fall erledigt. Teil des Vergleichs mit der Versicherungsaufsicht sei, dass das Gremium im Zusammenhang mit der Untersuchung keine rechtlichen Schritte gegen eine der beiden australischen Tochtergesellschaften oder andere Einheiten der Zurich-Gruppe ergreifen werde. (awp/mc/as)

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