Unique gegen allgemeine Genugtuungszahlungen als Fluglärmentschädigungen

Entschädigungen sollen dem Liegenschafteneigentümer einen konkreten finanziellen Schaden vergüten, «wenn die von der Rechtsprechung dafür entwickelten Kriterien erfüllt sind». Dies schreiben Unique und der Kanton Zürich in einem am Mittwoch veröffentlichten Communiqué. Dabei handelt es sich um ihre Stellungnahme zu Handen der Eidgenössischen Schätzungskommission, die sich mit den Entschädigungsforderungen aus Opfikon befasst.


Liegenschaftenbesitzer müssen Nachteile in Kauf nehmen
Im Weiteren heisst es im Communiqué, dass der finanzielle Schaden auf Grund von zuviel Fluglärm auch «eine gewisse Schwere» erreichen müsse. Liegenschaftenbesitzer in der Nähe des Flughafens müssten auch gewisse Nachteile in Kauf nehmen, die durch eine im öffentlichen Interesse betriebene Infrastruktur entstehen.


Entschädigungen begrenzen
Die Flughafenbetreiberin Unique und der Kanton Zürich halten auch fest, dass bei Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentum, bei denen ein entschädigungspflichtiger Schaden anerkannt wird, ein allfälliger Minderwert nur auf Basis spezieller Bewertungsmodelle ermittelt werden könne. Einerseits will Unique im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Zürich die Höhe von möglichen Entschädigungen begrenzen. Andererseits sollen die betroffenen Liegenschafteneigentümer in berechtigten Fällen angemessen entschädigt werden können.


Verhandlungen im Herbst
Voraussichtlich im kommenden September werden die Einigungsverhandlungen der 19 Pilotfälle in der Gemeinde Opfikon durchgeführt. Wenn keine Einigungen zustande kommen, muss die Eidgenössische Schätzungskommission Entscheide fällen. Diese Entscheide könnten vor Bundesgericht angefochten werden. Das Bundesgericht hat sich bereits zu einem anderen Punkt des Lärmentschädigungsverfahrens geäussert. Im vergangenen Sommer entschied das Gericht, dass die Entschädigungsansprüche der Liegenschafteneigentümer in Opfikon nicht verjährt sind. Dies hatten Unique und der Kanton Zürich in einer Beschwerde behauptet.


Die von mehr als 120 Liegenschaten-Eigentümern aus Opfikon geltend gemachten Minderwertentschädigungen belaufen sich auf mehr als eine Milliarde Franken. Für den Flughafen Zürich wurden bis heute noch keine Lärmentschädigungsverfahren abgeschlossen. (awp/mc/as)

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