SNB: Bankgeheimnis als einer von mehreren Erfolgsfaktoren der Banken
Roth verteidigte in seiner Rede in einem Exkurs das Schweizer Bankgeheimnis. Es sei 1934 gesetzlich eingeführt worden, und zwar zum Schutz der Privatsphäre von Kunden und nicht um Gelder zweifelhafter Herkunft zu decken, so der Präsident der SNB. Um allfälligen Missbräuchen vorzubeugen sei es mit sehr strikten Bestimmungen versehen worden. Demnach müssten die Banken beispielsweise die genaue Identität und die Art der Geschäfte ihrer Klienten kennen, verteidigte Roth die Schweizer Regelung. Komme es zu einem Strafverfahren für im In- oder Ausland begangene Delikte werde das Bankgeheimnis umgehend aufgehoben.
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