Strafuntersuchung gegen Sportvermarkter ISMM

Die Fédération International de Football Association (FIFA) hatte die Verantwortlichen der ISMM-Gruppe im Mai 2001 angezeigt. Sie warf diesen vor, ihr aus Lizenzverträgen zustehende Gelder nicht weitergeleitet zu haben. Die Gelder seien zur Deckung von Verbindlichkeiten der ISMM verwendet worden.


Deliktsumme im dreistelligen Millionenbereich
Im gleichen Jahr war die Muttergesellschaft ISMM AG Konkurs gegangen und hatte einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Im Juni 2004 gab die FIFA bekannt, dass sie an einer weiteren Strafverfolgung der Firma nicht mehr interessiert sei. Doch die Untersuchung hatte inzwischen Straftatbestände ergeben, welche von Amtes wegen abgeklärt werden mussten. Bereits im November 2002 hatten die Zuger Behörden Hausdurchsuchungen durchgeführt, drei Personen vorübergehend in Haft genommen und Aktenmaterial sichergestellt. Laut Angaben der Wirtschaftsabteilung des zugerischen Untersuchungsrichteramts vom Mittwoch erstreckten sich die Abklärungen auf fünf Länder in und ausserhalb von Europa. Die Deliktsumme liege im dreistelligen Millionenbereich.


Verfahren teilweise eingestellt
Konkret werden den Beschuldigten folgende Delikte vorgeworfen: Veruntreuung, Betrug, betrügerischer Konkurs, Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, Bevorzugung eines Gläubigers, Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe. Laut Untersuchungsrichter Thomas Hildbrand bezeichnen sich sämtliche Beschuldigten als nicht schuldig. Ein Teil der Vorwürfe gegenüber einzelnen Personen habe man nicht aufrecht erhalten können. Die entsprechenden Verfahren seien eingestellt worden.


Eine Offenlegung der konkreten Sachverhalte ist laut Hildbrand zum heutigen Zeitpunkt aus Gründen des Amtsgeheimnisses, der Beachtung der Unschuldsvermutung und der Respektierung der Privatsphäre der Betroffenen nicht möglich. Bis zum Vorliegen eines Urteils gelte die Unschuldsvermutung. (awp/mc/as)

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