Telekom drückt Wiedereingliederung von T-Online durch

Aktionärsvereinigungen hatten zuvor wegen des aus ihrer Sicht zu niedrigen Umtauschverhältnisses aber Widerspruch zu Protokoll gegeben.


Gerichtlich gegen Verschmelzung vorgehen
Damit können sie in den kommenden vier Wochen mit einer Anfechtungsklage gerichtlich gegen die Verschmelzung vorgehen. Die Chancen werden von Experten aber als wenig erfolgversprechend angesehen. Geplant sind zudem so genannte Spruchstellenverfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses. Von möglichen Klagen ist das Wirksamwerden der Verschmelzung und die Rücknahme von T-Online vom Kurszettel abhängig. Die Deutsche Telekom will ihre Tochterfirma rückwirkend zum 1. Januar 2005 in einem neuen Geschäftsfeld Breitband/Festnetz zusammenfassen.


Von 27 auf 8 Euro
Im Zuge der Wiedereingliederung sollen die T-Online-Aktionäre für einen Anteilsschein 0,52 T-Aktien erhalten. Dies entspricht einem Wert von rund 8 Euro. Vor fünf Jahren beim Börsengang hatte das Papier 27 Euro gekostet. Der Abstimmung vorausgegangen war eine zweitägige Marathonsitzung. In deren Verlauf liess Aufsichtsratschef Kai-Uwe Ricke einen Kleinaktionär, der sich weigerte, das Rednerpult zu verlassen, von Polizisten aus dem Saal abführen. Zudem entzog er mehreren wütenden Aktionären das Wort. (awp/mc/gh)

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